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Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zu · Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei

§ 53 Rahmenabkommen über Partnerschaft und ZuZusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung

ARTIKEL 53

ДействуетОфициальный текст

Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich konzentriert sich darauf,

a) die organisatorische Effizienz zu erhöhen,

b) die Effizienz der Verwaltungsstellen bei der Erbringung von Dienstleistungen zu erhöhen,

c) die transparente Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten,

d) den rechtlichen und institutionellen Rahmen zu verbessern,

e) die Kapazitäten für die Konzipierung und Umsetzung von Politik (Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Bekämpfung der Korruption) auszubauen,

f) die Justiz zu stärken,

g) das Sicherheitssystem zu reformieren.