§ 26 Amtssitz – Organisation für Sicherheit uAbschnitt 26
Artikel XIV Artikel römisch vierzehn Vertreter zur OSZE und bei der OSZE amtliche Aufgaben wahrnehmende Personen
Die in Abschnitt 23 erwähnten Personen, denen die gleichen Privilegien und Immunitäten gewährt werden, wie sie Mitgliedern vergleichbaren Ranges diplomatischer Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden, dürfen keine auf persönlichen Gewinn gerichtete freien Berufe oder gewerbliche Tätigkeiten in Österreich ausüben.