BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 17 BVergG 2018Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und bei dynamischen Beschaffungssystemen Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen und, bei dynamischen Beschaffungssystemen
4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder dieses dynamischen Beschaffungssystems voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.