BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 174 BVergG 2018Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen Förderung von Erdöl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle , oder anderen festen Brennstoffen
2. Abschnitt Sektorentätigkeiten
Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas oder zum Zweck der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.