BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 233 BVergG 2018Arten der Bekanntmachung
3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
Eine Bekanntmachung in Österreich hat unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 235 oder durch eine Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 236 zu erfolgen.
История изменений
- In Kraft seit 2026-10-01