BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 330 BVergG 2018Aufgabe des Vorsitzenden
1. Hauptstück Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung
Der Vorsitzende hat den fachkundigen Laienrichtern alle entscheidungsrelevanten Dokumente unverzüglich zu übermitteln bzw., wenn dies untunlich oder zur Wahrung der Vertraulichkeit von Dokumenten unbedingt erforderlich ist, diese bereitzuhalten.