59. Nachtrag zum Arzneibuch · 59. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 59. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.1, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.