Marken-ÜG. 1953 · Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953
§ 17 Marken-ÜG. 1953
III. ABSCHNITT. römisch drei. ABSCHNITT. Abänderung von Rechtsvorschriften.
Vorschriften, die gemäß Abschnitt I wieder in Kraft gesetzt sind und mit den Bestimmungen der Abschnitte III und IV in Widerspruch stehen, sind unwirksam.