PLABG · Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
§ 12 PLABGSchlussbestimmungen Geschlechtsneutrale Bezeichnung
5. Abschnitt
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
PLABG · Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
5. Abschnitt
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.