60. Nachtrag zum Arzneibuch · 60. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 60. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.2, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.