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Zusammenarbeit im Bereich der grenzübers · Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)

§ 16 Zusammenarbeit im Bereich der grenzübersArtikel 16: Außerkrafttreten bestehender Vereinbarungen

ДействуетОфициальный текст

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom 15. April 2008 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft 3 und dessen Durchführungsvereinbarung 4 vom 2. und 4. Juni 2008 außer Kraft.

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3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 64/2008 .

4 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 72/2008 .