TabSMV · Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung
§ 5 TabSMVIntegrität der Sicherheitsmerkmale
Besteht der Verdacht, dass die Integrität eines Authentifizierungselementes beeinträchtigt ist, kann die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz den Austausch oder die Änderung des betreffenden Sicherheitsmerkmals verlangen.