WVO · Wasserstraßen-Verkehrsordnung
§ 4018 WVO
1. Kapitel Öffentliche Häfen
Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
In gedeckten Laderäumen und in der Nähe offener Ladeluken gedeckter Laderäume sind der Gebrauch von Feuer und offenem Licht sowie das Rauchen verboten.