Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebra · Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
§ 4 Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebra
Arzneimittel, die Pflanzen der Art Rubia tinctorum L., deren Teile oder deren Inhaltsstoffe, sofern diese Anthrachinonderivate sind, enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.