61. Nachtrag zum Arzneibuch · 61. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 61. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, neunte Ausgabe 2017, Nachtrag 9.3, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.