AT · RfG Anforderungs-V
RfG Anforderungs-Verordnung
Содержание
- § 0
- § 1 Regelungsgegenstand
- § 2 Anwendungsbereich und Schwellenwerte
- § 3 Mindestfrequenzbereiche und -zeiträume
- § 4 Mindest-Frequenzgradient
- § 5 Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz (LFSM-O)
- § 6 Zulässige Verringerung der maximalen Wirkleistungsabgabe bei abnehmender Frequenz
- § 7 Wirkleistungserhöhung bei Unterfrequenz (LFSM-U)
- § 8 Fault-Ride-Through (FRT)-Fähigkeit
- § 9 Wiederaufnahme der Wirkleistungsabgabe nach Fehlerklärung
- § 10 Priorisierung des Wirkleistungs- oder Blindleistungsbeitrags bei nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen bei Fehlern, die eine FRT-Fähigkeit erfordern
- § 11 Bereitstellung einer dynamischen Blindstromstützung nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen bei Fehlern
- § 12 Mindestspannungsbereiche und –zeiträume
- § 13 Fähigkeit von Stromerzeugungsanlagen des Typs B zur Abgabe von Blindleistung
- § 14
- § 15 Fähigkeit von Stromerzeugungsanlagen der Typen C und D zur Abgabe von Blindleistung
- § 16
- § 17 Dynamik der Blindleistungsregelung bei nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen
- § 18 Bereitstellung einer PSS-Funktion (Power System Stabilizer) bei synchronen Stromerzeugungsanlagen
- § 19 Bedingungen und Merkmale für die automatische Netzzuschaltung im Falle eines gestörten Betriebs
- § 20 Bedingungen und Merkmale für die Wiedereinschaltung nach einer unbeabsichtigten Trennung
- § 21 Bedingungen für Stromerzeugungsanlagen mit Schwarzstartfähigkeit
- § 22 Bedingungen für das Abfangen auf Eigenbedarfsbetrieb
- § 23 Gradient der Wirkleistungsabgabe
- § 24 Zeiträume zur Erreichung des Sollwerts der Wirkleistungsabgabe sowie Toleranzbereich für den neuen Sollwert
- § 24a Gruppenfreistellung – Freistellung gemäß Art. 63 der Verordnung (EU) 2016/631 Gruppenfreistellung – Freistellung gemäß Artikel 63, der Verordnung (EU) 2016/631
- § 25 Inkrafttreten und Befristung