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Geschäftsordnung der Begutachtungskommis · Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst

§ 15 Geschäftsordnung der BegutachtungskommisAusfertigungen

3. Abschnitt Schlussbestimmungen

ДействуетОфициальный текст

Schriftstücke, die im Namen der Begutachtungskommission ausgefertigt werden, sind von der Vorsitzenden oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.