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Geschäftsordnung der Begutachtungskommis · Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst

§ 9 Geschäftsordnung der BegutachtungskommisBeurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen durch eine qualifizierte Einrichtung

2. Abschnitt Auswahlverfahren

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(1) Die für die Auswahl verbleibenden und einem Assessment zuzuweisenden Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem zweiteiligen Eignungserfahren zu unterziehen, wobei der erste Teil aus einer diagnostischen Eignungsüberprüfung einschließlich einer EDV-unterstützten Potentialanalyse und der zweite Teil aus einem strukturierten Gespräch besteht.

(2) Im Rahmen des Assessmentverfahrens sind die Führungs- und Managementkompetenzen in den Bereichen

1. soziale Kompetenz,

2. Gender- und Diversitätskompetenz,

3. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktmanagement und Besprechungsleitung,

4. Organisationsfähigkeit,

5. Strategische Personalführung, Delegations- und Motivationsfähigkeit,

6. Budget und Controlling sowie

7. Antrieb, Initiative zum Beruf, Innovationsfreude und Kreativität

zu beurteilen.

(3) Die Beurteilung hat zu jedem der Bereiche gemäß Abs. 2 Z 1 bis 7 nach den Stufen 1 bis 5 (qualitativ absteigend) zu erfolgen und ist zu begründen.

История изменений
  • In Kraft seit 2022-10-20