Muth-AV 2019 · Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019
§ 16 Muth-AV 2019Studienaufenthalte
5. Abschnitt Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie
Zum Inkrafttreten vgl. § 17 Abs. 2.
Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Studierenden sind bei gegebener Erasmus Higher Education Charta oder einer entsprechenden vergleichbaren institutionellen Kooperationsvereinbarung im Ausland erbrachte Studienleistungen ohne Verlust von Studienzeiten anrechenbar.