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Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau- · Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau-Ausbildungsordnung

§ 7 Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau-Koch- und Serviertechniken

Theoretische Prüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Prüfungskommission hat zumindest eine der folgenden Aufgaben zu stellen:

Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat

a) anhand von verschiedenen Speisen die Anwendung von Kochverfahren sowie deren Auswirkungen auf Lebensmittel darzustellen und korrespondierende Getränke dazu zu empfehlen.

b) die in Speisen und Getränke enthaltenen Allergene in Bezug auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten darzustellen.

(2) Für die Bewertung sind als Kriterien die fachliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der Aufgabenlösung maßgebend.

(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden.

История изменений
  • In Kraft seit 2020-06-01