§ 8 Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPAWiderruf des Lastschriftmandats
Der Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats ist der zuständigen Abgabenbehörde gegenüber schriftlich zu erklären, wobei § 86a BAO sinngemäß anzuwenden ist, und wirkt ab dem Tag der Kenntniserlangung durch diese Abgabenbehörde.
Ссылается на
- Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA ст. 86a