Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Ch · Vereinbarung über die Zusammenarbeit (China)

§ 9 Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Ch

ARTIKEL 9

ДействуетОфициальный текст

Die beiden Seiten garantieren die vertrauliche Behandlung von Auskünften, die von der anderen Seite als vertraulich bezeichnet werden.

Im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelte Dokumente und Informationen dürfen an Dritte nur mit Zustimmung der übermittelnden Seite weitergegeben werden.