EU-MPfG · EU-Meldepflichtgesetz
§ 26 EU-MPfGVollziehung
4. Teil Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
EU-MPfG · EU-Meldepflichtgesetz
4. Teil Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.