Frauenförderungsplan BMNT 2019 · Frauenförderungsplan BMNT 2019
§ 14 Frauenförderungsplan BMNT 2019Gender Budgeting
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
In Richtlinien und Kriterien für die Budgeterstellung und die Budgetzuteilung sind die gesetzlichen Frauenförderungsgebote des B-GlBG und die in dieser Verordnung enthaltenen Förderungsmaßnahmen als planungs- und verteilungsrelevante Gesichtspunkte aufzunehmen. Budgetanträge, die insbesondere der Unterrepräsentation oder Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, sind vorrangig zu reihen und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu berücksichtigen.