§ 28 JachtVOBetreuung der Prüfungstermine
5. Hauptstück Organisation der Prüfung
Die Prüfungsorganisation hat den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung stehende Prüferinnen und Prüfer zuzuteilen und für die Voraussetzungen für die Abwicklung der Prüfungen zu sorgen.