StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 55 StrSchG 2020Schätzung und Ermittlung der Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung
13. Abschnitt Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen
Die zuständige Behörde hat erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Artikel 66 und 68 der Richtlinie 2013/59/Euratom Bedingungen und Auflagen zur Schätzung und Ermittlung der Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung in den Bescheid gemäß § 17 Abs. 2 aufzunehmen.