StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 78 StrSchG 2020Schutzbestimmung
2. Hauptstück Externe Arbeitskräfte
Externe Arbeitskräfte müssen den gleichen Schutz erhalten wie sonstige strahlenexponierte Arbeitskräfte, insbesondere hinsichtlich der Dosisermittlung gemäß § 71.