§ 2 Errichtung des Internationalen Zentrums
Artikel 2 – Errichtung
Die Regierung verpflichtet sich, in den Jahren 2017 und 2018 alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Errichtung des Zentrums in Graz (Österreich) erforderlich sind.
Artikel 2 – Errichtung
Die Regierung verpflichtet sich, in den Jahren 2017 und 2018 alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Errichtung des Zentrums in Graz (Österreich) erforderlich sind.