SchulDigiG · Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz
§ 8 SchulDigiGEvaluierung
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen den Einsatz digitaler Endgeräte und des IT-gestützten Unterrichts aufgrund dieses Bundesgesetzes bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren.