§ 1 Verlängerung der Dienstfreistellung wege
Der im § 175 Abs. 101 GehG und im § 100 Abs. 93 VBG vorgesehene Endtermin 31. März 2021 wird bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 verlängert.
Ссылается на
- Verlängerung der Dienstfreistellung wege ст. 100
- Verlängerung der Dienstfreistellung wege ст. 175