69. Nachtrag zum Arzneibuch · 69. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 69. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.1, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.