70. Nachtrag zum Arzneibuch · 70. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 70. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, zehnte Ausgabe 2020, Nachtrag 10.2, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.