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Erklärung des Generalkollektivvertrages · Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung

§ 1 Erklärung des Generalkollektivvertrages Geltungsbereich der Satzung

Satzung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen S 8/2021/G-KV/2

ДействуетОфициальный текст

a) Fachlich: für Betriebe, für die die Wirtschaftskammer Österreich nicht die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt.

b) Räumlich: für die Republik Österreich

c) Persönlich: alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einschließlich der Lehrlinge, wenn das Arbeitsverhältnis unter den I. Teil des ArbVG fällt. Ausgenommen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

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deren Arbeitsverhältnisse durch einen gültigen Kollektivvertrag (mit Ausnahme von Kollektivverträgen nach § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind oder

–

für deren Arbeitsverhältnis ein Kollektivvertrag mit vergleichbarem Inhalt zur Satzung erklärt wird.