§ 19 Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der OestMeldegrenze
3. Abschnitt Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im volkswirtschaftlichen Sektor finanzielle Unternehmen betreffend die Abteilung 64 und die Gruppe 65.3 der ÖNACE 2025 – Quartalsweise Meldung
Die Meldegrenze beträgt 10 000 000 EUR für die Summe der Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus dem Dienstleistungsgeschäft definiert im Erfolgsausweis gemäß der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 471/2006 in der jeweils geltenden Fassung.
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- In Kraft seit 2025-03-01