StVf-Präp-V · Sterbeverfügungs-Präparate-V
§ 4 StVf-Präp-VDosierung des Präparats
Das Präparat im Sinne des § 2 wirkt in der Dosierung von 15g des Reinwirkstoffs sowohl in der Einnahmeform des § 3 Z 1 als auch des § 3 Z 2 bei vollständiger Einnahme verlässlich letal.