HStatV 2022 · Handelsstatistikverordnung 2022
§ 1 HStatV 2022
Die Assimilationsschwelle für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird für den Eingang mit fünf Millionen Euro pro Jahr und für die Versendung mit 1,2 Millionen Euro pro Jahr festgesetzt.
История изменений
- In Kraft seit 2026-01-23