HStatV 2022 · Handelsstatistikverordnung 2022
§ 3 HStatV 2022
Für die handelsstatistische Anmeldung für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist beim Eingang das Ursprungsland zu erfragen. Ist dieses dem bzw. der Anmeldepflichtigen nicht bekannt, so ist das Versendungsland anzugeben.
История изменений
- In Kraft seit 2026-01-23