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Rückgabe von Archivalien · Rückgabe von Archivalien

§ 0 Rückgabe von Archivalien

ДействуетОфициальный текст

Übereinkommen zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung und der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ über die Rückgabe von Archivalien

StF: BGBl. III Nr. 194/2021

Das Österreichische Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt und die Föderale Staatseigene Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Seiten“ bezeichnet) haben sich

im Bestreben, die Frage der verbrachten Archivdokumente österreichischer Provenienz, die in der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Archiv“ bezeichnet) aufbewahrt werden, beizulegen, und

unter Berücksichtigung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „über die Übergabe der im Zuge des Zweiten Weltkrieges verbrachten 22 Archivfonds österreichischer Provenienz an die Regierung der Republik Österreich“, GZ 1249 vom 25. September 2019,

auf Folgendes geeinigt:

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Punkt 7 mit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten.