Übereinkommen über ein Einheitliches Pat · Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
§ 30 Übereinkommen über ein Einheitliches PatWirkung von ergänzenden Schutzzertifikaten
ARTIKEL 30
Das ergänzende Schutzzertifikat gewährt die gleichen Rechte wie das Patent und unterliegt den gleichen Beschränkungen und Verpflichtungen.