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KEV 2022 · Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022

§ 4 KEV 2022Durchführung der Erhebungen

ДействуетОфициальный текст

Erhebungen im Rahmen der Kommunikationsstatistik haben durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2 zu erfolgen. Die Erhebungen sind als Stichprobenerhebung durch Befragung der im Hinblick auf die jeweils erhobenen statistischen Merkmale größten Unternehmen bzw. Dienste durchzuführen. Soweit es möglich ist, hat eine Hochrechnung auf die Gesamtheit basierend auf den der Regulierungsbehörde vorliegenden Daten oder durch repräsentative Befragungen von Nachfragern erhobenen Daten zu erfolgen. Eine Vollerhebung ist zulässig.