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IWG 2022 · Informationsweiterverwendungsgesetz 2022

§ 9 IWG 2022Transparenz

II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Weiterverwendung

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Falle von Standardentgelten haben öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen diese Standardentgelte, deren Berechnungsgrundlage sowie die Bedingungen im Voraus festzulegen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, hat die Veröffentlichung im Internet zu erfolgen.

(2) Sofern keine Standardentgelte festgesetzt sind, haben öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen die Faktoren zur Berechnung der Entgelte im Voraus anzugeben. Auf Anfrage haben öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen zusätzlich die Berechnungsweise dieser Entgelte in Bezug auf das spezifische Ersuchen auf Weiterverwendung anzugeben.