§ 17 Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Schlussbestimmungen
4. Abschnitt Kostentragung und Sitzungsgelder
Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
4. Abschnitt Kostentragung und Sitzungsgelder
Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.