GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 203 GSP-AVBudgetverwaltung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Übersteigt das beantragte Mittelvolumen die Obergrenze gemäß Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/2115, ist für die Gewährung der Förderung der Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrags maßgeblich.
История изменений
- In Kraft seit 2023-01-01