§ 9 FFP BMBWF 2022Bevorzugte Ernennung oder Bestellung
Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind gemäß § 11c B-GlBG bevorzugt zu ernennen oder zu bestellen.
Ссылается на
- FFP BMBWF 2022 ст. 11c