Frauenförderungsplan BMK · Frauenförderungsplan BMK
§ 16 Frauenförderungsplan BMKDienstpflichten
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
Die Umsetzung der in dieser Verordnung genannten Maßnahmen zählt zu den Dienstpflichten der dafür jeweils zuständigen Organwalter:innen.