LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 17 LF-BRWOWahlort
Abschnitt 1 Betriebsrat
Der vom Wahlvorstand zu bestimmende Wahlort muss für die Durchführung der Wahl geeignet sein und soll möglichst im Betrieb liegen.
LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
Abschnitt 1 Betriebsrat
Der vom Wahlvorstand zu bestimmende Wahlort muss für die Durchführung der Wahl geeignet sein und soll möglichst im Betrieb liegen.