LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 31 LF-BRWOErsatzmitglieder
Abschnitt 1 Betriebsrat
Die auf einen Wahlvorschlag den gewählten Mitgliedern des Betriebsrates folgenden Wahlwerberinnen und Wahlwerber sind die Ersatzmitglieder, die im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft oder der Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern an deren Stelle zu treten haben.