DAC-Verordnung „Eisenberg“ · DAC-Verordnung „Eisenberg“
§ 6 DAC-Verordnung „Eisenberg“
Für Weine, die nicht als Eisenberg DAC vermarktet werden, ist die Verwendung des Eisenberg-Logos auf der Flasche untersagt.
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Für Weine, die nicht als Eisenberg DAC vermarktet werden, ist die Verwendung des Eisenberg-Logos auf der Flasche untersagt.