Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen
§ 25 Systemsicherheit von ZahlungssystemenVerweise
3. Teil Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Nationalbankgesetzes 1984 (NBG), BGBl. Nr. 50/1984 , verwiesen wird, ist dieses in seiner geltenden Fassung anzuwenden.