Pauschalfördermodell-Abwicklungsstelleve · Pauschalfördermodell-Abwicklungsstelleverordnung
§ 1 Pauschalfördermodell-Abwicklungsstelleve
Als Abwicklungsstelle für die Abwicklung des Energiekostenzuschusses als Pauschalfördermodell wird die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH festgelegt.